Frühjahrscheck
Auto Westhoff GmbH & Co KG
Dr.-Loeb-Caldenhof-Str. 9
59069
Hamm
Geschäftsführer: persönlich haftende Gesellschafterin: Auto Westhoff Verwaltungs-GmbH, Handelsregister: Amtsgericht Münster, HRB 7235. Diese wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer: Dr. Uwe Mertens
Telefonnummer: 02381/94840
Faxnummer: 02381/948484
E-Mail: [email protected]
Aufsichtsratsvorsitzender: -
Angaben zur Gesellschaftsform: GmbH & Co. KG
Handelsregister / Handelsregister-Nr.: HRA-1705 Hamm
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 125 219 459
Registrierter Versicherungsvermittler:
D-EGZP-8GL2F-25 / IHK Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Firma: Auto Westhoff Verwaltungs-GmbH
Vertretungsberechtigte Personen:
Herr Dr. Uwe Mertens
Neubeckumer Str. 47, 59269 Beckum
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Versicherungsvermittlerregister (Gemeinsame Registrierstelle gem §11a Abs.1 GewO): Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
E-Mail: [email protected]
http://www.vermittlerregister.info
Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
NRW/Deutschland
Tel: 0251 707300
Fax: 0251 707498
http://www.ihk-nordwestfalen.de
Mitgliedschaft:
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
NRW/Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d GewO, §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG), Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechlichen Regelungen sind über die vom Bundesminister der Justiz und von der Juris GmbH betriebenen Homepage:
www.gesetze-im-internet.de einsehbar und abrufbar.
Schlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e.V.
Leipziger Str.121 10117 Berlin Tel: 0800/3696000
www.versicherungsombudsmann.de
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-Verordnung 524/2013)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
* Alle Preise verstehen sich als Endpreise im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV) und beinhalten sämtliche Preisbestandteile. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
[1] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
**Ford Bronco:** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Für CO₂-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben werden die nach VO (EU) 2018/858 ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen.
[2] Gemäß dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z.B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
[3] Die hier angegebenen Kosten basieren auf einem Strompreis von 31ct/kWh und einem Kraftstoffpreis von 1,74 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2024) für Super E 10 und 1,65 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2024) für Diesel, und beziehen sich auf den hier angegebenen Energieverbrauch (kombiniert) bzw. für PHEV auf den Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert).
[4] Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftige Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2026 bis 2035 berechnet. Die tatsächliche CO2-Kosten können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen.
[5] Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeuges in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. **Ford Bronco:** Basierend auf den ermittelten Werten nach VO (EU) 2018/858.